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Skurille Gesetze
BeitragVerfasst am: 23.11.2007, 23:39 Antworten mit Zitat
Eumelchen
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In den Medien hört man oft von skurillen Gesetzen. Über viele kann man nur lachen, andere sind einfach interessant.

Vielleicht kann man in diesem Thread mal eine Sammlung mit solchen skurillen Gesetzen anlegen.

Eines habe ich mir gemerkt, kam gestern bei Galileo:

USA: Das Furzen in der Kirche ist verboten. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
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BeitragVerfasst am: 24.11.2007, 01:31 Antworten mit Zitat
Knolle
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Die USA haben eine Menge skurriler Gesetze zu bieten:

Skurrile Gesetze der USA

Aber tolle Idee!

klasse
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BeitragVerfasst am: 25.11.2007, 15:00 Antworten mit Zitat
Robbi P.
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Eine Ordnung der besonderen Art:

Zitat:
Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)

§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunter zu schieben.

§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmäßig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den Ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

§ 7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Porzellanbecken zu entsorgen.

§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

§ 10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschließende Reinigung der Handinnenflächen wird anheim gestellt.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft


Quelle: http://www.sinnlose-gesetze.de/

Mr. Green
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BeitragVerfasst am: 26.11.2007, 20:10 Antworten mit Zitat
Michael
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Das ist klasse Very Happy
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BeitragVerfasst am: 28.11.2007, 15:56 Antworten mit Zitat
Michael
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Auf Kabel eins gibt es auch ein Lügenquiz:

http://www.kabeleins.de/serien_shows/gesetze/quiz/06895/
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BeitragVerfasst am: 29.11.2007, 10:28 Antworten mit Zitat
Aviva
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Michael hat folgendes geschrieben:
Auf Kabel eins gibt es auch ein Lügenquiz:

http://www.kabeleins.de/serien_shows/gesetze/quiz/06895/


Ich habe aus Spass und Neugier diesen Test gemacht, Ergebniss: Durchschnitt , weiter so und ich könnte mir bald den Anwalt sparen. Very Happy
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BeitragVerfasst am: 29.11.2007, 20:09 Antworten mit Zitat
Robbi P.
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Bei mir das gleiche Ergebnis Very Happy

9 hatte ich von den 20 Fragen falsch beantwortet.
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BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 15:33 Antworten mit Zitat
Aviva
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Robbi P. hat folgendes geschrieben:
Bei mir das gleiche Ergebnis Very Happy

9 hatte ich von den 20 Fragen falsch beantwortet.


Ich hatte Gleichstand, 10 zu 10 Very Happy
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BeitragVerfasst am: 05.12.2007, 10:08 Antworten mit Zitat
Aviva
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BeitragVerfasst am: 06.12.2007, 21:57 Antworten mit Zitat
Michael
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Büroschlaf interruptus:

Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, hat nur dann einen Arbeitsunfall erlitten, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist (SozG Dortmund S 36 U 294/97).


Entwendet der Hund eines Hausbesitzers das Gebiss eines Gastes aus dem Badezimmer und verbuddelt es im Garten, muss die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundehalters die Prothese ersetzen, wenn sie trotz intensiver Suche nicht mehr auffindbar ist (Landgericht Hannover, 18 S 86/0

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,501882,00.html
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BeitragVerfasst am: 15.12.2007, 21:35 Antworten mit Zitat
Eumelchen
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In England ist es einem Mann erlaubt, in der Öffentlichkeit zu urinieren, solange er es auf die Hinterräder seines Autos tut und seine rechte Hand dabei auf dem Fahrzeug befindet.

In Virginia gibt es ein Gesetz, das das Bespucken von Möwen verbietet und In Montreal ist es verboten, auf französisch zu fluchen.
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BeitragVerfasst am: 16.12.2007, 20:52 Antworten mit Zitat
Knolle
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Zitat:
In England ist es einem Mann erlaubt, in der Öffentlichkeit zu urinieren, solange er es auf die Hinterräder seines Autos tut und seine rechte Hand dabei auf dem Fahrzeug befindet.


Das heißt, er muss seinen Pimmel mit der linken Hand halten. Wenn er Rechtshänder ist, kann es ihm leicht passieren dass er sich selbst anpullert. Mr. Green
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BeitragVerfasst am: 19.12.2007, 00:45 Antworten mit Zitat
Michael
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LOL Mr. Green

In Datona Beach verbietet ein Gesetz, öffentliche Mülleimer sexuell zu belästigen.
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BeitragVerfasst am: 21.12.2007, 22:22 Antworten mit Zitat
Michael
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In New York darf nicht gegrüßt werden indem der Daumen in die Nase gesteckt und mit dem Finger gewackelt wird.

Gibt es so einen Gruß traditionsgemäß irgendwo? Ich habe davon noch nichts gehört.
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BeitragVerfasst am: 28.12.2007, 21:51 Antworten mit Zitat
Robbi P.
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Das ist doch die "lange Nase zeigen".

Als "Gruß" gibt es das in einer Satire auf die Nazis:

Karikaturen des Nebelspalter 1932-1948: Hitler und Stalin aus Sicht der Schweiz

Runter scrollen bis "1936":

Juli 1936: Lange Nase als neuer deutscher Gruss
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Skurille Gesetze
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