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Informationen zum Thema Europäische Krankenversichertenkarte
BeitragVerfasst am: 12.11.2005, 08:17 Antworten mit Zitat
Aviva
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Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 1824
Wohnort: Berlin






Von Anfang an wird sich die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) als Sichtausweis auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befinden. Sie ersetzt den bisher bei Krankheitsfällen im Ausland üblichen "Auslandskrankenschein" und ermöglicht den Versicherten so eine unbürokratische medizinische Behandlung im europäischen Ausland. Die Europäische Krankenversichertenkarte weist europaweit einheitliche Merkmale auf wie zum Beispiel das EU-Emblem und die Anordnung der Textfelder. Damit ist gewährleistet, dass die Karte in allen europäischen Mitgliedstaaten erkannt und angewandt werden kann.
Es sind die Daten festgehalten, die für die Gewährung von medizinischen Leistungen und für die Erstattung der Kosten im europäischen Ausland gemäß dem europäischen Gemeinschaftsrecht notwendig sind.

Hierzu zählen:

# der Familienname und die Vornamen der Karteninhaberin/des Karteninhabers,
# das Geburtsdatum der Karteninhaberin/des Karteninhabers,
# als persönliche Kennnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers die ersten zehn Stellen der Krankenversichertennummer,
# eine Kennnummer der Krankenkasse,
# eine Kennnummer der Karte,
# die Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufdatum).


Ergänzt werden diese Angaben um ein Unterschriftenfeld für die Unterschrift der Karteninhaberin/des Karteninhabers sowie das EU-Emblem und das Kürzel des Kartenausgabestaates (DE für Deutschland).

Plastik statt Papier: die Europäische Krankenversichertenkarte

Bereits jetzt können sich gesetzlich Versicherte auf Wunsch von ihrer Krankenkasse eine Europäische Krankenversichertenkarte (oder eine provisorische Ersatzbescheinigung) ausstellen lassen, etwa wenn sie einen Auslandsbesuch planen. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden dann automatisch alle Versicherten auch von der Europäischen Krankenversichertenkarte auf deren Rückseite profitieren. Vorher mussten Versicherte für jeden Auslandsaufenthalt bei ihrer Krankenkasse einen neuen Vordruck ("Auslandskrankenschein") beantragen. In einigen Ländern war eine medizinische Behandlung erst dann möglich, wenn der Vordruck zuvor den nationalen Stellen zur Genehmigung vorgelegt worden war. Mit der Europäischen Krankenversichertenkarte müssen Versicherte nicht mehr bei jeder Auslandsreise entsprechende Vordrucke ausfüllen. Die Vorlage der Karte reicht aus, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Es besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Gesetzlich Versicherte werden mit der europäischen Krankenversichertenkarte in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt. Die medizinischen Leistungen können dort zu denselben Bedingungen in Anspruch genommen werden wie sie für die Versicherten des Gastlandes gelten. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet.

Die Vorteile der Europäischen Versichertenkarte im Überblick

# Die europäische Krankenversichertenkarte ...
# erspart bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland die Beschaffung eines Auslandskrankenscheins bei der Krankenkasse,
# erspart die Genehmigung einer Behandlung durch ausländische Versicherungen oder Kostenträger vor dem Arztbesuch,
# sichert die medizinisch notwendige Behandlung mobiler Bürgerinnen und Bürger.


Wichtig!

Der durch die Europäische Krankenversichertenkarte entstehende Anspruch gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion u. a.) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes. Wenn Versicherte sich aus bestimmten Gründen bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheiden, muss mit der Krankenkasse geklärt werden, ob die Kosten hierfür übernommen werden. Dies gilt auch für Chroniker, wenn die Krankheit eine besondere medizinische Überwachung notwendig macht und den Einsatz besonderer Techniken oder Geräte erfordert (z. B. bei Dialysebehandlungen).

Die elektronische Gesundheitskarte: ein wichtiger Schritt für einen verbesserten Informationsaustausch in Europa

Mittelfristig sollen auch Gesundheitsdatensätze wie beispielsweise Notfalldaten oder Arzneimitteldokumentationen als freiwillige Anwendungen der Gesundheitskarte europaweit verfügbar gemacht werden können. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der beabsichtigte europaweit mögliche Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten wird die Qualität der medizinischen Versorgung und die Behandlungssicherheit der Patientinnen und Patienten verbessern. Diejenigen, die freiwillig ihre Gesundheitsdaten mittels der elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen, können später dann auch im europäischen Ausland besser behandelt werden, weil Ärztinnen und Ärzte schnell auf Notfalldaten oder andere wichtige Informationen wie zum Beispiel die Dokumentation der eingenommenen Arzneimittel zugreifen können. Hiervon werden vor allem chronisch kranke Menschen profitieren.

Interoperabilität als Herausforderung

Voraussetzung dafür, dass im Behandlungsfall überall in Europa Ärztinnen und Ärzte auf Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zugreifen können, sind so genannte interoperable Infrastrukturen. Gemeint sind damit beispielsweise rechtliche und vertragliche Grundlagen, organisatorische Absprachen, technische Verbindungen und allgemeine Vereinbarungen über die Struktur und Darstellung von Daten sowie deren Bedeutung. Erst solche Standard-Absprachen gestatten eine Verknüpfung und Integration der uneinheitlichen nationalen Gesundheitssysteme in Europa. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der "Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste" der Europäischen Kommission. Dieser Plan sieht vor, dass in Europa bis zum Jahr 2010 elektronische Gesundheitsdienste für das medizinische Personal und für Patienten und Bürger zum Alltag gehören sollen.

Zu den elektronischen Gesundheitsdiensten zählen neben Gesundheitsinformationsnetzen, tragbaren Kommunikations- und Überwachungssystemen, Gesundheitsportalen und vielen anderen Werkzeugen der Informations- und Kommunikationstechnologie auch elektronische Gesundheitsdatensätze.

(Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)
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