| Robbi P. |
| Site Admin |

|
 |
| Anmeldungsdatum: 22.10.2005 |
| Beiträge: 841 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
"Sonderausgabe" bezieht sich nicht auf den Inhalt, sondern auf die Aufmachung, ein im Jahr 2002 erschienener Nachdruck der Originalausgabe aus den Jahren 1929-1936. Beide Ausgaben bestehen aus 12 Bänden.
| Zitat: |
| Auf der Seite mit der Richtigstellung der Zitate ist andauernd die Rede davon, dass die genannten Traktate gar nicht enthalten seien (im Goldschmitd-Talmud). |
Das ist auch mißverständlich ausgedrückt; es bedeutet nicht, dass in der Goldschmidt-Übersetzung diverse Traktate einfach ausgelassen wurden, sondern dass diese im Talmud gar nicht existieren. Beispiel:
| Zitat: |
| Zitat: |
Molnars Zitat 1:
Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sie sind ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie. (Choschen hamischpath 156, Choschen hamischpath 271, Baba bathra 54b) |
In der von "Fred Molnar" genannten Ausgabe von Lazarus Goldschmidts Talmudübersetzung gibt es keinen Traktat "Choschen hamischpath". "Choschen haMischpath", richtig geschrieben, ist einer von vier Teilen des Schulchan Aruch, des "Gedeckten Tischs", einer Gesetzessammlung. |
"Traktat Choschen haMischpath" also nicht wirklich ein Talmud-Traktat, sondern ein Kapitel aus dem Schulchan Aruch
Ergänzend zu diesem Beispiel zitiere ich aus Choschen haMischpath 266,1: "An jedem Orte soll man die Güter der Nichtjuden vor Dieben beschützen". Weiter in gleichem Kapitel, (vgl. auch gefälschtes Zitat in Beispiel 3 "Die Beraubung eines Jisraéliten ist nicht erlaubt, die Beraubung eines Nichtjuden ist erlaubt", 359,1: "Es ist verboten, auch nur das Geringste zu rauben oder vorzuenthalten, sowohl von Israeliten als auch von Nichtjuden".
Noch ein weiteres Beispiel:
| Zitat: |
| Zitat: |
Molnars Zitat Nr. 2:
"Dem Juden ist es erlaubt zum Nichtjuden zu gehen, diesen zu täuschen und mit ihm Handel zu treiben, ihn zu hintergehen und sein Geld zu nehmen. Denn das Vermögen des Nichtjuden ist als Gemeineigentum anzusehen und es gehört dem ersten [Juden], der es sich sichern kann (Baba kamma 113)" |
Das Zitat ist im von "Fred Molnar" angegebenen Traktat Baba Qamma, Fol 113b der Talmud-Übersetzung von Lazarus Goldschmidt, überhaupt nicht enthalten. |
Dieses Zitat existiert in dem angegebenen Traktat grundsätzlich nicht, also nicht nur in der Goldschmidt-Übersetzung. Auch dazu ergänzend zitiere ich aus dem Schulchan Aruch, ebenfalls Choschen haMischpath, 228,6: "Es ist verboten, die Menschen im Kauf und Verkauf zu betrügen. Ist z. B. ein Fehler an der Ware, so muß man dies dem Käufer mitteilen, einerlei ob dieser Jude oder Nichtjude ist."
Übrigens: auf dem von mir verlinkten Artikel zum Schulchan Aruch steht hinter "Choschem haMischpath" in Klammer "Zivil- und Strafrecht". Übersetzt bedeutet es "Brustschild des Rechts". Das "Brustschild" war ein Element der Hohepriester, an denen man sich wandte, wenn eine wichtige Entscheidung zu treffen war.
| Zitat: |
| Ich meine bei einer vollständigen Quelle sollte ja nix fehlen, soweit ich Vollständigkeit verstehe. |
Da kann ich sicher noch ein wenig zur weiteren Verwirrung beitragen.
Es gibt nur eine vollständige Übersetzung eines unvollständigen Talmuds. Das heißt, der Talmud ist in seinem Original nicht vollständig, es sind einige Schriftstücke verloren gegangen (z. B. durch die Zerstörung des Tempels). Es sei auch noch erwähnt, dass es grundsätzlich 2 Talmudin (Plural v. Talmud) gibt, den palästinensischen (auch "jeruschalmi" genannt, der Jerusalemer) und den Babylonischen (Babli). Letzterer ist um mehr als das dreifache umfangreicher und hat sich allgemein durchgesetzt. Die Unterschiede liegen hauptsächlich in der Gemara, also den Diskussionen, die in den jeweiligen Orten niedergeschrieben wurden.
Zur "Fehlinterpretation" möchte ich noch etwas schreiben. Viele Wörter hatten in der talmudischen Zeit eine völlig andere Bedeutung als heute. So liest man z. B. von einem "erlaubten Mißbrauch" während des Beischlafes, der Mann dürfe seine Frau "mißbrauchen". Dies hat mit der heutigen Vorstellung eines Mißbrauchs (z. B. Vergewaltigung) überhaupt nichts zu tun. Gemeint war damit das Einnehmen unterschiedlicher Stellungen während des Geschlechtsverkehrs. Man sprach aber auch manchmal von "Sodomie", die sich ebenfalls auf diese unterschiedlichen Stellungen bezogen und nicht etwa den Geschlechtsverkehr mit Tieren meinte. Aus dieser "Sodomie" wurden einige Zitate fehlinterpretiert als "Beischlaf mit Vieh".
Weitere Beispiele von Fehlinterpretationen liest man aus Zitaten, in denen es um Kinder und Sexualität geht. Es gab viele Diskussionen darüber, ab welchem Alter ein Junge oder ein Mädchen geschlechtsreif sei, es war ein ständiges Hinterfragen mit unterschiedlichen Ergebnissen. Dazu sei auch erwähnt, dass es in der talmudischen Zeit im Orient ganz andere Vorstellungen über das Alter gab als heute. Wenn nun in einem Zitat zu lesen ist, ein Kind sei "zum Beischlaf" geeignet, heißt das nichts anderes, als dass es "geschlechtsreif" ist. So finden wir als Beispiel auf dieser antisemitischen Hetzerseite von oben das Zitat "Ein Mädchen von drei Jahren und einem Tag ist zum Beischlaf geeignet." Das bedeutet also keinesfalls, dass es erlaubt sei, mit einem Mädchen ab dem Alter von 3 Jahren und einem Tag Geschlechtsverkehr zu haben (Sex mit Kindern ist auch im Judentum natürlich strengstens verboten), sondern dass man damals lediglich davon ausging, es sei ab diesem Alter geschlechtsreif.
Und noch ein letztes Beispiel: Vergleich mit Tieren. Nicht immer bedeutet ein Vergleich mit einem Tier eine fürchterliche Beleidigung, sondern eher das Gegenteil. Wir kennen das heute z. B., wenn jemand als "Fuchs" bezeichnet wird (nicht nur aus einer Werbung für einen Bausparvertrag). Der Fuchs steht für "schlau". Im Gegensatz dazu wird jemand, der als "dumm" gesehen wird, oft ein "Esel" genannt. Im Talmud gibt es tatsächlich Zitate, in denen bestimmte Leute mit Eseln verglichen wurde. Das klingt rassistisch sofern auf Nichtjuden bezogen, andernfalls beleidigend oder spottend, aber: der Esel galt als ein Symbol für Fleiß - nicht für Dummheit. Der Esel gehörte damals zu den wichtigsten Tragetieren. Und so heißt z. B. einer der 12 Stämme "Isas-Char", nach dem Namen einer der Söhne Jakobs. Übersetzt heißt dieser Name: "knochiger Esel". Damit bekommen solche Zitate auch eine völlig andere Bedeutung, kein Spott, keine Beleidigung, kein Rassismus, sondern eine Ehrung.
| Zitat: |
| Werd ich dann mal bei Gelegenheit machen. Weil kaufen wäre doch etwas zu teuer für mich |
Wer sich für die Aufwiegelungen über Talmudzitate interessiert, empfehle ich dieses Werk von Dr. Hannelore Noack
Unbelehrbar?
Antijüdische Agitation mit entstellten Talmudzitaten.
Antisemitische Aufwiegelung durch Verteufelung der Juden.
Auf Ihrer eigenen Homepage gibt es ein paar interessante Zeitungsartikel über dieses Buch sowie eine Leseprobe zum herunterladen:
Unbelehrbar |
|